Herzogtum Aldenburg
| Land | Wehseland |
GESCHICHTE
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| Gründung | |
| Erster Herrscher | |
GESELLSCHAFT
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| Einwohnerzahl | unbekannt |
| Wesensaufteilung | % Menschen | % Alben | % Zwerge | % andere |
| Wichtige Gottheiten | |
| Hauptexportgüter | |
Aldenburg ist das westlichste Herzogtum im Wehseland. Es grenzt im Norden an das Herzogtum Silberstein und im Osten an das Herzogtum Blômetal. Es beherbergt die Gebiete, die vom Zug der Fürsten als Erstes erschlossen wurden.
Namensursprung
Der Name Aldenburg geht auf eine alte Befestigungsanlage zurück, deren Ruine von den den wehseländischen Siedlern aus der alten Heimat auf ihrem Weg nach Wehseland erschlossen und ausgebaut wurde. Es handelt sich dabei um den heutigen Ort Aldenburg (Stadt). Da er in der Frühzeit einer der ersten größeren Orte war, entwickelte er sich schnell zum Zentrum des Herzogtums.
Geographie
Geschichte
Herrschaft
Aufgrund der häufigen Anwesenheit hoher Adliger hat sich im Herzogtum Aldenburg der Hoftag als Sitzung der anwesenden Adligen schnell verbreitet. Anfangs wurde dieser vor allem in Aldenburg abgehalten, aber mit dem Aufbau weiterer Burgen wurde auch andernorts Hoftag gehalten. Gemäß des alten Rechts, das das Herzogtum zu weiten Teilen aus der alten Heimat ins Landesrecht übernommen hatte, waren alle Adligen ab dem Rang eines Markgrafen oder einer Margräfin und Tempelfürsten und -fürstinnen redeberechtigt. Das Wort konnte darüber auch anderen Anwesenden erteilt werden. Später erhielten Würdenträger und -trägerinnen der Städte ebenfalls das Rederecht.
Aus den Reihen des Aldenburger Hoftags werden die Hofämter besetzt. Bei diesen handelt es sich um den Major Domo oder die Majora Domo, den Schatzmeister oder die Schatzmeisterin, den Feldmarschall oder die Feldmarschallin, dem Mundschenk oder der Mundschenkin sowie dem Truchsess oder der Truchsessin. Sie werden zwar vom Herzog vorgeschlagen, aber um seine Herrschaft zu sichern, werden sie an die wichtigsten Familien im Herzogtum vergeben.
Neben dem Hoftag gibt es den Senat, der in Seelbrunn zusammentritt. In ihm sind ausschließlich klerikale Würdenträger und Trägerinnen stimmberechtigt. Der Großteil der Gesetzgebung muss durch den Senat bestätigt werden. Die Beschlüsse des Senats, die in klerikal-rechtlichen Fragen getroffen werden, bedürfen keiner Bestätigung durch den Hoftag oder die Hofämter.
In Aldenburg ernennt der Truchsess oder die Truchsessin in Absprache mit den anderen Hofämtern die Richter und Richterinnen. Lediglich für die Tempelgüter und sonstigen -besitzungen obliegt die Rechtssprechung dem Senat. Beiden Gerichten stehen die Truppen und Stadtwachen zur Verfügung, um Verdächtige den Prozessen zuzführen und ihre Urteile durchsetzen.
Das Aldenburger Wappen
Auf einem schwarzen Schild sind zwei Knochen, die von links nach rechts fallen. Darunter sind die Steine einer roten Ziegelmauer mit drei Zinnen. Darüber ein stählerner Bärenhelm, auf dem eine goldene Herzogskrone mit drei Zacken und zwei baumförmigen Zacken thront. Die Helmzier sind orange-rote Flammen. Über der Krone befindet sich ein Spruchband mit der Aufschrift "Claustrum Regni", übersetzt: Schloss (im Sinne von Schlüsselloch) des Reiches. Hinter dem Schild sind sechs Fahnenstangen mit goldenen Spitzen, drei auf jeder Seite. Die Fahnen sind dreifach gespalten. Weiß wird durch drei rote Zinnen geteilt, welche wiederum schwarz geteilt werden. Unter dem Schild sind drei goldene Schlüssel an einem goldenen Seil befestigt. [1]
Das Aldenburger Wappen verweist auf den Anspruch des Herzogtums, das erste besiedelte Gebiet und Ausgangspunkt der Besiedlung des Wehselandes gewesen zu sein. Der mittlere Schlüssel ist der symbolische Schlüssel zum Königreich, als dessen Ein- und Ausgang sich Aldenburg versteht. Der rechte Schlüssel ist der Schlüssel des Herzogtums und der linke der des Fürstums Bärenburgs, auf das der Herzog von Aldenburg formal weiter einen Anspruch behauptet.
Glauben
Recht und Gesetz
Wirtschaft
Quellen
[1] Blasonierung des Aldenburger Vollwappens im wehseländischen Schildbuch