Mundschenk
Der Mundschenk oder die Mundschenkin ist an einigen Höfen ein Berater oder eine Beraterin des Herrschers oder der Herrscherin.
Geschichte
Ursprünglich bezeichnete das Amt des Mundschenks oder der Mundschenkin die Person, die bei Festlichkeiten den Wein testen und anschließend an ihren Herrscher oder ihre Herrscherin ausschenken würde. Mit dieser Position geht ein erhebliches Vertrauen einher, was nach wie vor ein wichtiges Kriterium für die Inhaber und Inhaberinnen dieses Amtes ist.
Aufgabe
Nachdem das "reinen Wein einschenken" ein rein zeremonieller Akt wurde, blieb die Vertrautheit zwischen Herrscher oder Herrscherin auf der einen Seite und Mundschenk oder Mundschenkin auf der anderen. Ihnen kommt häufig die Rolle zu, Gewissen und Skepsis in Diskussionen am Hof einzubringen oder dem Herrscher oder der Herrscherin im Vertrauen mitzuteilen.
Amtierende Mundschenke und Mundschenkinnen
Die Besetzung der wichtigsten Hofämter der Herzogtümer und des Königreichs ist allein durch ein- und ausgehende Korrespondenzen gemeinhin bekannt. Die hohen Adligen kennen vielleicht nicht alle auswendig, haben aber fast immer Leute bei ihrer Seite, die dieses Wissen haben.
| Hof | Amtsinhaber oder Amtsinhaberin | Zeitpunkg der Einsetzung |
| Wehseland | Johanna von Kliem | 73 nGW |
| Aldenburg | Gisela-Albruga vom neuen Teich | 71 nGW |
| Blômetal | Jaffri Dogo Tummenschanz | 79 nGW |