Kanzler
Der Kanzler oder die Kanzlerin ist eine Bedienstete an einigen Adelshöfen. Es handelt sich um einen Kleriker oder eine Klerikerinn, die in die Regierungsaufgaben eng eingebunden werden. Im Klerus ist diese enge Bindung an die weltlichen Höfe umstritten.
Historische Bedeutung
Der Begriff Kanzler und Kanzlerin kommt von cancellarius (übersetzt: Schrankenwächter). In der alten Heimat wurde darunter der Leiter oder die Leiterin der Hofkanzlei verstanden, die für die Korrespondenz, Archivierung und Rechtspflege zuständig waren. Dies wurde im Wehseland umso wichtiger, da hier die Hierarchien einen Hauptkommunikationsweg darstellen. Mit diesem Amt geht daher einige Macht inne, wodurch dieses Amt an enge Vertraute vergeben wird.
Aufgabe
Kanzler und Kanzlerinnen leiten die Schreibkammern, die Archive, die Bibliotheken und verwalten die Verfügungen, Gesetze und anderen Beschlüsse. Ihnen obliegt auch, die Änderungen in den Gesetzbüchern der Bevölkerung kundzutun. Zudem stehen sie mit den Hierarchen und Hierarchinnen sowie gegebenenfalls den Leitern und Leiterinnen der Haupttempel in Kontakt.
Amtierende Kanzler und Kanzlerinnen
Die Besetzung der wichtigsten Hofämter der Herzogtümer und des Königreichs ist allein durch ein- und ausgehende Korrespondenzen gemeinhin bekannt. Die hohen Adligen kennen vielleicht nicht alle auswendig, haben aber fast immer Leute bei ihrer Seite, die dieses Wissen haben.
| Hof | Amtsinhaber oder Amtsinhaberin | Zeitpunkg der Einsetzung |
| Blômetal | Hirmenlind vom hohlen Stein | 74 nGW |
| Klingenfurth | Sigismund Angertraut | 75 nGW |
| Silberstein | Angela vom langen Atem | 71 nGW |