Tempelmeister

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Der Tempelmeister oder -meisterin ist eine klerikale Bedienstete an einigen Höfen des Wehselandes. In der Regel handelt es sich bei ihnen um eine Abwandlung des Amts der Kanzler oder Klanzerinnen, aber in einigen Orten wie dem Hof des Blômetals gibt es beide Hofämter.

Historische Bedeutung

Der Begriff Tempelmeister kommt von templum (übersetzt: Schrein) und magister (übersetzt: Lehrer, Führer). Er bezeichnet in einigen Tempeln die Hierarchen oder Hierarchinnen, wovon sich das Hofamt ableitet. In der alten Heimat wurden mit diesem Begriff alle klerikalen Würdenträger und Würdenträgerinnen adressiert, unabhängig von ihren Ämtern. An Höfen halten sie Kontakt zu den wichtigsten Tempeln in der Nähe.

Aufgabe

Wenn es neben Tempelmeister oder -meisterin auch Kanzler oder Kanzlerin gibt, teilen sie sich die Aufgabengebiete. Kanzler oder Kanzlerin leiten die Schreibkammern, die Archive, die Bibliotheken und verwalten die Rechtstexte. Das klerikale Recht, der Kontakt zu den Tempelfürsten und -fürstinnen und den Gemeinden dagegen liegt dann bei den Tempelmeistern oder -meisterinnen.

Amtierende Tempelmeister und -meisterinnen

Die Besetzung der wichtigsten Hofämter der Herzogtümer und des Königreichs ist allein durch ein- und ausgehende Korrespondenzen gemeinhin bekannt. Die hohen Adligen kennen vielleicht nicht alle auswendig, haben aber fast immer Leute bei ihrer Seite, die dieses Wissen haben.

Hof Amtsinhaber oder Amtsinhaberin Zeitpunkg der Einsetzung
Blômetal Woltan Sabelmund 66 nGW
Klingenfurth Weidemarie 68 nGW