Freiherrentum Auweiler
Allgemeines
Das Freiherrentum Auweiler liegen im Südosten Wehselands eingegliedert in die Grafschaft Erlgrund im Fürstentum Diepholz im Herzogtum Blômetal. Nach Norden wird es durch den Lautenbach eingegrenzt, der auch gleichzeitig die Grenze zum Herzogtum Klingenfurth darstellt. Im Osten liegt das Freiherrentum Lautenbach und im Süden die Ländereien des Grafen von Erlgrund. Im Westen stellt der Fiendrel die Grenze dar.
Der Hauptort im Freiherrentum Auweiler ist das Fischerdorf Auweiler, es liegen in dem Dreieck wo der Lautenbach in den Fiendrel mündet. Auf einem Hügel im Süden befindet sich das Herrenhaus der Freiherren von Auweiler und Grauwald. An der Grenze zum Freiherrentum Lautenbach liegt die Ritterschaft Rappe.
Der Wohlstand Auweilers stammt zum Großteil aus der Tatsache, dass hier die Baumstämme, die im Grauwald geschlagen wurden und über den Lautenbach herunter kommen, zu großen Flößen verbunden werden um dann über den Fiendrel verschifft zu werden.
Auf Grund der Tatsache, dass die Ebene regelmäßig überflutet wird, sind die Häuser des Dorfes auf Stelzen errichtet worden.
Religion
Wie in ganz Wehseland sucht man sich auch im Freiherrentum Auweiler die Götter ganz nach den persönlichen Vorlieben aus.
Großer Beliebtheit erfreuen sich aber
Fegura, die Göttin der Schönheit, als Hausgöttin der Herzoge von Blômetal,
Vesi, der Gott von Regen und Süßwasser,
Ankiri, die Göttin der Jagd und
Alma, die Göttin der Landwirtschaft.
Recht und Gesetz
Wie in weiten Teilen des Königreich Wehseland gilt auch im Freiherrentum Auweiler das Königliche Gesetz.