Kämmerer: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 30. August 2024, 00:49 Uhr
Der Kämmerer oder die Kämmerin (teils auch Kammerherr oder Kammerherrin genannt) ist ein wichtiges Amt an einigen wehseländischen Adelshöfen. Es handelt bei ihnen um einen Kleriker oder eine Klerikerin, die in die Regierungsaufgaben eng eingebunden werden. Im Klerus ist diese enge Bindung an die weltlichen Höfe umstritten.
Historische Bedeutung
Das Amt des Kämmerers oder der Kämmerin wird in Dokumenten in der alten Heimat erstmals als Cambellanus, von Kamara (übersetzt: Kammer), oder Cambrerius, von Camera (übersetzt: Kammer) aufgeführt. Zu diesem Zeitpunkt sind sie vor allem Hüter und Hüterinnen der Schlüssel wichtiger Räume, was bis heute an vielen Höfen das Amtssymbol der Kämmerer und Kämmererinnen ist.
Aufgabe
Die Pflichten eines Kämmerers oder einer Kämmererin unterscheiden sich von Hof zu Hof und umfasst Hilfe beim An- und Auskleiden, der Begleitung bei Aufenthalten an anderen Höfen, Ausritten oder auf Reisen. Hinzu kommen an kleineren Höfen Sekretärsdienste an Höfen, die nicht über einen Kanzler oder eine Kanzlerin verfügen. Zudem dienen sie oft als Abgesandte, die wichtige Botschaften, Glückwünsche oder Beileidsbekundungen überbringen. Die letzte Aufgabe eines Kämmerers oder einer Kämmererin besteht in der Organisation der Bestattung seines oder ihres Herrn oder Herrin.
Amtierende Kämmerer und Kämmererinnen
Die Besetzung der wichtigsten Hofämter der Herzogtümer und des Königreichs ist allein durch ein- und ausgehende Korrespondenzen gemeinhin bekannt. Die hohen Adligen kennen vielleicht nicht alle auswendig, haben aber fast immer Leute bei ihrer Seite, die dieses Wissen haben.
| Hof | Amtsinhaber oder Amtsinhaberin | Zeitpunkg der Einsetzung |
| Blômetal | Marie von Anweiler | 74 nGW |
| Klingenfurth | Siska Maecilia | 75 nGW |
| Silberstein | Salomo von der Aue | 79 nGW |