Gesetz-Sammlung für die Königlich-Wehseländischen Herzogtümer und Parlamon

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Die Gesetz-Sammlung für die Königlich-Wehseländischen Herzogtümer und Parlamon, umgangssprachlich auch Das Königliche Gesetz oder Das Königlich-Wehseländische Gesetz ist das Standardtwerk der wehseländischen Rechtsprechung.