Statthalter von Biberbach
Das Hofamt des Statthalters oder der Statthalterin von Biberbach wird in Blômetal an die nächste Person in der Erbfolge des Herzogs oder der Herzögin vergeben. Durch dieses Amt wird der Anspruch auf das Fürstentum in der alten Heimat weiter behauptet.
Historische Bedeutung
Mit dem Zug der Fürsten haben viele Adlige ihre alten Gebietsansprüche und Verknüpfungen zugunsten des Neuanfangs aufgegeben. Einige jedoch halten an diesen fest, vor allem diejenigen aus Bärenberg und Biberbach. Aus diesem Grund ist in Blômetal die Vergabe des Fürstentums an den nächsten Erben oder die nächste Erbin der Versuch, die Adligen bereits auf diese Person einzustimmen.
Aufgaben
De jure gibt es keine Aufgaben, denen der Statthalter oder die Statthalterin nachzukommen hat. De facto wird er oder sie als kommender Herzog oder kommende Herzögin bereits in viele Aufgaben der Herrschaft über Blômetal eingeführt. Theoretisch bestünde auch die Möglichkeit, die Herrschaft über Biberbach militärisch zurückzufordern. Das allerdings hat bisher kein Statthalter und keine Statthalterin gewagt.
Amtierende Schatzmeister und -meisterinnen
Die Besetzung der wichtigsten Hofämter der Herzogtümer und des Königreichs ist allein durch ein- und ausgehende Korrespondenzen gemeinhin bekannt. Die hohen Adligen kennen vielleicht nicht alle auswendig, haben aber fast immer Leute bei ihrer Seite, die dieses Wissen haben.
| Hof | Amtsinhaber oder Amtsinhaberin | Zeitpunkg der Einsetzung |
| Blômetal | Kamillo von Biberbach | 70 nGW |