Aldenburger Hoftag

Aus Wehseland-Wiki
Version vom 5. August 2024, 02:20 Uhr von Berena (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Im Herzogtum Aldenburg herrscht der dortige Herzog in Übereinkunft mit seinem Adel. Das ursprüngliche Konsensualprinzip wurde im Laufe der Zeit verdrängt von Abstimmungsprozessen. == Geschichte == Als erstes Herzogtum in Wehseland hat Aldenburg sehr häufig den Besuch des Hochadels gesehen. Aus dessen Beratungen über das Herzogtum und später das Königreich entwickelte sich der Hoftag als Gremium des anwesenden Adls.…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Im Herzogtum Aldenburg herrscht der dortige Herzog in Übereinkunft mit seinem Adel. Das ursprüngliche Konsensualprinzip wurde im Laufe der Zeit verdrängt von Abstimmungsprozessen.

Geschichte

Als erstes Herzogtum in Wehseland hat Aldenburg sehr häufig den Besuch des Hochadels gesehen. Aus dessen Beratungen über das Herzogtum und später das Königreich entwickelte sich der Hoftag als Gremium des anwesenden Adls. War dieser anfänglich an den Standort Aldenburg gebunden, wurde dieses Privileg, das mit erheblichen Kosten einherging, später auch auf andere Orte übertragen. In Berufung auf das Rechts der alten Heimat hatten Adlige, die mindestens Markgrafen oder Margräfinnen waren und Tempelfürsten und -fürstinnen Rederecht. Darüber hinaus konnte dieses Recht Gästen und Gästinnen zugesprochen werden. Ab den 30er Jahren erhielten Würdenträger und -trägerinnen der Städte ebenfalls das Rederecht.

Abläufe

Von Anfang an zeichneten sich die Herzoge von Aldenburg dadurch aus, dass sie nicht nur auf die Worte ihrer Vertrauten, sondern mit Bedacht auch auf die ihrer Gegner und Gegnerinnen hörten. Dementsprechend orientierten sich anfangs die Sitzungen des Hoftags darauf, eine Entscheidung zu fassen, mit der alle Aldenburger leben konnten. Mit dem Wachstums des Landes und einer immer größeren Menge an Parteien wurde dieses Prinzip schließlich aufgegeben.

Als abstimmungsberchtigt gelten nur der Adel und später die Stadtvertretungen, da der Klerus bereits im Senat vertreten ist. Für die meisten Entscheidungen bedarf es einer großen Mehrheit, was in der Regel zu Sitzungsbeginn auf drei Viertel der Anwesenden festgelegt wurde. Der Herzog kann dies allerdings ohne Angabe von Gründen auf eine wesentliche Mehrheit reduzieren, die nur zwei Drittel benötigt.

Sieht der Herzog seine Positionen oder die seiner Hofämter untergraben, kann er zudem auf eine Schwertabstimmung beharren. Dabei nimmt er auf dem sonst während der Sitzung nicht besetzten Thron Platz, während sich diejenigen Adligen hinter ihm versammeln, die bereit sind, notfalls mit Waffengewalt seine Position umzusetzen. Dies stellt einen eklanten Bruch des üblichen Protokolls vor und nur in extremen Ausnahmesituationen wird davon Gebrauch gemacht. Seine bisher einzige Anwendung endete darin, dass der komplette Hoftag einlenkte mit Ausnahme zweier Mitglieder, die die Sitzung verließen.

Aufgaben

Der Hoftag legt die meisten Gesetze des Herzogtums Aldenburg fest. Formal bestätigt der Hoftag die Wahl der Hofämter. Außerdem ist es seine Aufgabe im Fall neu geschaffener Herrschaften die Aufnahme oder Nichtaufnahme neuer Adliger in den Hoftag zu beschließen.

Kontrolle

Der Aldenburger Senat ist angehalten, alle Beschlüsse des Hoftags zu prüfen, ob sie in Einklang mit den Wünschen der Götter und Göttinnen stehen. Den Senatoren und Senatorinnen obliegt dabei auch die Einschätzung, welche Beschlüsse dieser Beurteilung bedürfen. Lediglich gegen eine Schwertabstimmung kann der Senat keinen Einspruch erheben.