Rat der Freien
Diese 16 Personen werden durch Prophezeiung und Weissagung bestimmt, sie müssen unter ihresgleichen als erwachsen gelten und dürfen bei Vereidigung noch nicht im Herbst ihres Lebens stehen. Sollte eine unfreie Person in den Rat berufen werden, so ist sie ab dem Zeitpunkt der Vereidigung vollumfänglich als freie Person anzusehen. Aus jedem Fürstentum darf nur eine Person im Rat sitzen und die Person darf nicht dem Adel angehören. Ein neuer Rat wird vereidigt, wenn der letzte Prophezeite neun Nächte in Parlamon verbracht hat. Jedes Ratsmitglied darf nur einmal im Leben dem Rat angehören und das höchstens für vier Winter. Sollte bei Anbruch des vierten Winters der letzte Prophezeite noch nicht gefunden und auf dem Weg nach Parlamon sein, so werden die Ratsmitglieder mit Ablauf des Winters für eine ihrer Amtszeit entsprechende Dauer aus Wehseland verbannt und die drei ältesten Einwohner Parlamons verwalten die Stadt, bis der neue Rat vollzählig ist.