Veigner

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Datei:Harleen von der Heide.jpg
Harleen von der Heide, eine Veignerin in Oerle

In einigen Dörfern in Blômetal und Aldenburg werden die eingesetzen Aufseher der Landesherren und -herrinnen Veigner beziehungsweise Veignerinnen genannt. Meist wählen die Herrscher und Herrscherinnen aus den Vorschlägen der lokalen Bevölkerung eines Dorfes. In anderen Gegenden werden sie als Meier oder Meierin, Amtsmann oder Amtsfrau, Schulze oder Schulzin, Drost oder Droste, Hofmann oder Hoffrau, Schultheiß oder Schultheißin oder Vogt oder Vogtin oder noch anders bezeichnet.

Aufgaben

Einige Vorrechte der Landesherrschaft werden an die Veigner und Veignerinnen abgetreten. So halten sie in niederen Rechtsverstößen Gericht, unterhalten teils Bütteln oder anders genannte Wachen und sorgen für die rechtzeitige Eintreibung der Abgaben an die Landesherrscher oder -herrscherinnen. Sie sprechen allerdings auch vor, wenn Krisen irgendeiner Art es verunmöglichen, die Abgaben einzutreiben, oder Hilfe benötigt wird.

Ausstattung

Oftmals erhalten Veigner und Veignerinnen eine kleine Amtsstube, gegebenenfalls samt Archiv. In reicheren Orten werden ihnen auch Amtsinsignien übereignet. Dabei kann es sich um einen Siegelring, eine Waffe, eine Uniform oder noch andere Gegenstände handeln. Diese kennzeichnen in diesen meist größeren Ortschaften den offiziellen Veigner oder die offizielle Veignerin, was gerade zu Amtsbeginn wichtig sein kann.