Städtisches Gesetz für Parlamon
I. Stadtfriede
- Im Stadtgebiet sind Gewalthandlungen untersagt - außer in Notwehr und mit obrigkeitlichem Mandat wie durch Stadtgarde und Henker.
- Fehden und Duelle dürfen nicht ausgetragen werden, Verfeindete haben sich für Kämpfe aufs Land zu begeben oder wählen abgeschiedene Orte wie das Totenfeld im Morgengrauen.
- Jeder Einwohner Parlamons ist für Einhaltung verantwortlich
II. Waffenverbot
- Beschränkt Einfuhr und Tragen von Waffen, die länger als zwei Spann sind
- Privilegierten ist das Waffentragen erlaubt
- Als privilegiert gelten Adlige , verbriefte Krieger, Elfen dürfen ihren Bogen behalten, verbriefte Magier dürfen den Stab mitbringen, Zwerge Axt oder Hammer, Stadtgardisten und Spießbürger im Dienst, sowie Inhaber einer Dispens.
Beim Betreten werden die Waffen von der Stadtgarde eingezogen und können beim Verlassen wieder ausgelöst werden. Nur Finden Turniere in Alt-Gareth statt, werden die Beschränkungen für Turnierteilnehmer oft aufgehoben. Um Waffen zum Verkauf einzuführen, muss man hohe Zölle von 30% des Warenwerts in Kauf nehmen. Das Tragen von Waffen in Alt-Gareth ist ebenfalls oben genannten Privilegierten vorbehalten, und auch Stadtgardisten und Spießbürger dürfen nur im Dienst bewaffnet sein. Wer eine Waffe in Alt-Gareth kauft, muss sie wohlverpackt lassen, bis er die Stadt verlässt. Manche Waffen gelten generell als "Meuchlerwerkzeug" (z.B. Meucheldolch, Mengbilar) und schon ihr Besitz ist untersagt. Das Waffenverbot ist aufgehoben, wenn die Mauerwachen Alarm blasen, die Zeughäuser Waffen ausgeben und die Alt-Garether zur Stadtverteidigung gerufen werden.