Gesetz-Sammlung für die Königlich-Wehseländischen Herzogtümer und Parlamon
Die Gesetz-Sammlung für die Königlich-Wehseländischen Herzogtümer und Parlamon, umgangssprachlich auch Das Königliche Gesetz oder Das Königlich-Wehseländische Gesetz ist das Standardtwerk der wehseländischen Rechtsprechung.
Vorwort
Meine geschätzten Wehseländer, vier Sonnenläufe ist es nun her, dass wir das Königreich gegründet haben. Viel ist in dieser Zeit passiert, neue Bündnisse sind entstanden, alte Bündnisse sind verstärkt worden und wir haben uns das Land zueigen gemacht. Leider ist es in dieser Zeit auch immer wieder zu Unstimmigkeiten gekommen, die auf die unterschiedlichen Regelungen aus unserem Stämme-Dasein zurüchzuführen sind. Deshalb habe ich im letzten Jahr eine Gruppe Wehseländer in Parlamon versammelt und sie Gesetze ausarbeiten lassen, die für das gesamte Königreich gelten sollen. Viele Monde haben sie miteinander gerungen um die Essenz der alten Stammesregeln herauszuarbeiten und in neue Gesetze zu fassen. Manche Regeln haben sie in Absprache mit mir, den Herzogen und den Fürsten fallen gelassen, andere sind dazu gekommen. Auch haben sie Rücksicht genommen auf die neuen Freunde und Verbündete, die sich in unser Königreich eingegliedert haben. Mein Dank für die Erarbeitung dieser Gesetze gilt meiner lieben Freundin Kamilla Herzogin von Blômetal, die die Beratungen mit ihrem scharfen Verstand voran gebracht hat, Durgin Felsbrecher, der mit seinem festen Weitblick, schon fast pedantisch, auf jede kleinste Ungenauigkeit hinwies, Krakaklakk Rakaklakk, der seine große Weisheit in die Waagschale geworfen hat, Beremir Bierbaum, der sein Wissen über die Bewohner unseres Reiches einbrachte und Adelbert Graf von Hirtenberg, der mit seiner ruhigen Art manch hitziges Gespräch in fruchtbare Bahnen lenkte. Ab heute, dem 17. Brachmond 4 nGW, dem 4. Jahrestag der Gründung des Königreich Wehseland sollen diese Gesetze für alle kulturschaffenden Wesen innerhalb der Grenzen unseres Königreichs gelten.
Kunibert vom Hohenstein, Herzog von Silberstein, König von Wehseland
Vorwort
[...]
Alfried Graf von Hirtenberg, König von Wehseland
Präambel
Im Bewusstsein meiner Verantwortung vor den Ursprünglichen, den Göttern und den Wesen,
von dem Wunsch beseelt dem Frieden zu dienen, habe ich, Kunibert vom Hohenstein, Herzog von Silberstein, König von Wehseland, dem wehseländischen Volk diese Gesetze gegeben.
I. Die allgemeingültigen Rechte
1
Jedes Wesen hat einen unverhandelbaren, Achtung gebietenden Wert. Diesen zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt.