Städtisches Gesetz für Parlamon

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I. Stadtfriede

  • Im Stadtgebiet sind Gewalthandlungen untersagt - außer in Notwehr und mit obrigkeitlichem Mandat wie durch Stadtgarde und Henker.
  • Fehden und Duelle dürfen nicht ausgetragen werden, Verfeindete haben sich für Kämpfe aufs Land zu begeben oder wählen abgeschiedene Orte wie das Totenfeld im Morgengrauen.
  • Jeder Einwohner Parlamons ist für Einhaltung verantwortlich

II. Waffenverbot

  • Beschränkt Einfuhr und Tragen von Waffen, die länger als zwei Spann sind
  • Privilegierten ist das Waffentragen erlaubt.
Als privilegiert gelten Adlige, verbriefte Krieger, Stadtgardisten und Spießbürger im Dienst, sowie Inhaber einer Dispens.
Elfen dürfen ihren Bogen behalten, verbriefte Magier dürfen den Stab mitbringen, Zwerge Axt oder Hammer.
  • beim Betreten werden die Waffen von der Stadtgarde eingezogen und können beim Verlassen wieder ausgelöst werden
  • Wer eine Waffe in Parlamon transportiert, muss sie wohlverpackt lassen, bis er die Stadt verlässt oder seine Wohnstätte erreicht.
  • Meuchlerwerkzeug ist generell verboten
  • Das Waffenverbot ist aufgehoben, wenn die Mauerwachen Alarm blasen, die Zeughäuser Waffen ausgeben und die Bürger zur Stadtverteidigung gerufen werden.

III. Sperrstunde und Nachtruhe

  • Ab zwei Stunden nach Sonnenuntergang darf kein Lärm gemacht werden, Geschäfte und Handel sind abseits von Siryas Licht untersagt.
  • Wer in der Dunkelheit unterwegs ist, muss eine brennende Laterne mit sich führen, ansonsten gilt er als dunkles Gelichter und kann in Gewahrsam genommen werden.

IV. Brandschutz

  • Offenes Feuer ist auf der Straße und in vielen Häusern verboten.
Darunter fallen auch Fackeln und der bloße Besitz von Brandpfeilen. Laternen sind erlaubt.
  • Alle Feuer und Öfen in Werkstätten, Garküchen und auf Festplätzen müssen von städtischen Beamten abgenommen werden.

V. Glücksspielverbot

  • Sowohl auf den Straßen, als auch in Häusern ist das Spiel um Geld verboten.

VI. Das Badegebot

  • jeder Besucher und Bewohner Gareths und des Umlands hat sich zweimal im Jahr gründlich zu waschen.

VII. Kleiderordnung

$ Bettelverbot: Freies Betteln ist untersagt, es werden stattdessen an Bedürftige Bettelmarken für bestimmte Bettelorte ausgegeben. Das Kontingent ist jedoch begrenzt. In AltGareth ist nach Sonnenuntergang Bettelei ganz verboten.