Städtisches Gesetz für Parlamon
I. Stadtfriede
- Im Stadtgebiet sind Gewalthandlungen untersagt - außer in Notwehr und mit obrigkeitlichem Mandat wie durch Stadtgarde und Henker.
- Fehden und Duelle dürfen nicht ausgetragen werden, Verfeindete haben sich für Kämpfe aufs Land zu begeben oder wählen abgeschiedene Orte wie das Totenfeld im Morgengrauen.
- Jeder Einwohner Parlamons ist für Einhaltung verantwortlich
II. Waffenverbot
- Beschränkt Einfuhr und Tragen von Waffen, die länger als zwei Spann sind
- Privilegierten ist das Waffentragen erlaubt. Als privilegiert gelten Adlige, verbriefte Krieger, Stadtgardisten und Spießbürger im Dienst, sowie Inhaber einer Dispens. Elfen dürfen ihren Bogen behalten, verbriefte Magier dürfen den Stab mitbringen, Zwerge Axt oder Hammer.
- beim Betreten werden die Waffen von der Stadtgarde eingezogen und können beim Verlassen wieder ausgelöst werden
- Wer eine Waffe in Parlamon transportiert, muss sie wohlverpackt lassen, bis er die Stadt verlässt oder seine Wohnstätte erreicht.
- Meuchlerwerkzeug ist generell verboten
- Das Waffenverbot ist aufgehoben, wenn die Mauerwachen Alarm blasen, die Zeughäuser Waffen ausgeben und die Bürger zur Stadtverteidigung gerufen werden.