Städtisches Gesetz für Parlamon

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I. Stadtfriede

  • Im Stadtgebiet sind Gewalthandlungen untersagt - außer in Notwehr und mit obrigkeitlichem Mandat wie durch Stadtgarde und Henker.
  • Fehden und Duelle dürfen nicht ausgetragen werden, Verfeindete haben sich für Kämpfe aufs Land zu begeben oder wählen abgeschiedene Orte wie das Totenfeld im Morgengrauen.
  • Jeder Einwohner Parlamons ist für Einhaltung verantwortlich

II. Waffenverbot

  • Beschränkt Einfuhr und Tragen von Waffen, die länger als zwei Spann sind
  • Privilegierten ist das Waffentragen erlaubt
Als privilegiert gelten Adlige , verbriefte Krieger, Elfen dürfen ihren Bogen behalten, verbriefte Magier dürfen den Stab mitbringen, Zwerge Axt oder Hammer, Stadtgardisten und Spießbürger im Dienst, sowie Inhaber einer Dispens.
  • beim Betreten werden die Waffen von der Stadtgarde eingezogen und können beim Verlassen wieder ausgelöst werden
  • Wer eine Waffe in Parlamon transportiert, muss sie wohlverpackt lassen, bis er die Stadt verlässt oder seine Wohnstätte erreicht.
  • Meuchlerwerkzeug ist generell verboten
  • Das Waffenverbot ist aufgehoben, wenn die Mauerwachen Alarm blasen, die Zeughäuser Waffen ausgeben und die Bürger zur Stadtverteidigung gerufen werden.