Städtisches Gesetz für Parlamon: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wehseland-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „=I. Stadtfriede= *Im Stadtgebiet sind Gewalthandlungen untersagt - außer in Notwehr und mit obrigkeitlichem Mandat wie durch Stadtgarde und Henker. *Fehden und Duelle dürfen nicht ausgetragen werden, Verfeindete haben sich für Kämpfe aufs Land zu begeben oder wählen abgeschiedene Orte wie das Totenfeld im Morgengrauen. *Jeder Einwohner Parlamons ist für Einhaltung verantwortlich =II. Waffenverbot= *Beschränkt Einfuhr und Tragen von Waffen, die l…“)
 
Zeile 10: Zeile 10:
*Privilegierten ist das Waffentragen erlaubt
*Privilegierten ist das Waffentragen erlaubt
:Als privilegiert gelten Adlige , verbriefte Krieger, Elfen dürfen ihren Bogen behalten, verbriefte Magier dürfen den Stab mitbringen, Zwerge Axt oder Hammer, Stadtgardisten und Spießbürger im Dienst, sowie Inhaber einer Dispens.  
:Als privilegiert gelten Adlige , verbriefte Krieger, Elfen dürfen ihren Bogen behalten, verbriefte Magier dürfen den Stab mitbringen, Zwerge Axt oder Hammer, Stadtgardisten und Spießbürger im Dienst, sowie Inhaber einer Dispens.  
 
*beim Betreten werden die Waffen von der Stadtgarde eingezogen und können beim Verlassen wieder ausgelöst werden
Beim Betreten werden die Waffen von der Stadtgarde eingezogen und können
*Wer eine Waffe in Parlamon transportiert, muss sie wohlverpackt lassen, bis er die Stadt verlässt oder seine Wohnstätte erreicht.
beim Verlassen wieder ausgelöst werden.
*Meuchlerwerkzeug ist generell verboten
Nur Finden Turniere in Alt-Gareth statt,
*Das Waffenverbot ist aufgehoben, wenn die Mauerwachen Alarm blasen, die Zeughäuser Waffen ausgeben und die Bürger zur Stadtverteidigung gerufen werden.
werden die Beschränkungen für Turnierteilnehmer oft aufgehoben.
Um Waffen zum Verkauf einzuführen, muss man
hohe Zölle von 30% des Warenwerts in Kauf nehmen. Das
Tragen von Waffen in Alt-Gareth ist ebenfalls oben genannten
Privilegierten vorbehalten, und auch Stadtgardisten und
Spießbürger dürfen nur im Dienst bewaffnet sein. Wer eine
Waffe in Alt-Gareth kauft, muss sie wohlverpackt lassen,
bis er die Stadt verlässt. Manche Waffen gelten generell als
"Meuchlerwerkzeug" (z.B. Meucheldolch, Mengbilar) und
schon ihr Besitz ist untersagt. Das Waffenverbot ist aufgehoben,
wenn die Mauerwachen Alarm blasen, die Zeughäuser
Waffen ausgeben und die Alt-Garether zur Stadtverteidigung
gerufen werden.

Version vom 5. Juli 2023, 01:37 Uhr

I. Stadtfriede

  • Im Stadtgebiet sind Gewalthandlungen untersagt - außer in Notwehr und mit obrigkeitlichem Mandat wie durch Stadtgarde und Henker.
  • Fehden und Duelle dürfen nicht ausgetragen werden, Verfeindete haben sich für Kämpfe aufs Land zu begeben oder wählen abgeschiedene Orte wie das Totenfeld im Morgengrauen.
  • Jeder Einwohner Parlamons ist für Einhaltung verantwortlich

II. Waffenverbot

  • Beschränkt Einfuhr und Tragen von Waffen, die länger als zwei Spann sind
  • Privilegierten ist das Waffentragen erlaubt
Als privilegiert gelten Adlige , verbriefte Krieger, Elfen dürfen ihren Bogen behalten, verbriefte Magier dürfen den Stab mitbringen, Zwerge Axt oder Hammer, Stadtgardisten und Spießbürger im Dienst, sowie Inhaber einer Dispens.
  • beim Betreten werden die Waffen von der Stadtgarde eingezogen und können beim Verlassen wieder ausgelöst werden
  • Wer eine Waffe in Parlamon transportiert, muss sie wohlverpackt lassen, bis er die Stadt verlässt oder seine Wohnstätte erreicht.
  • Meuchlerwerkzeug ist generell verboten
  • Das Waffenverbot ist aufgehoben, wenn die Mauerwachen Alarm blasen, die Zeughäuser Waffen ausgeben und die Bürger zur Stadtverteidigung gerufen werden.