Städtisches Gesetz für Parlamon: Unterschied zwischen den Versionen
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(Die Seite wurde neu angelegt: „=I. Stadtfriede= *Im Stadtgebiet sind Gewalthandlungen untersagt - außer in Notwehr und mit obrigkeitlichem Mandat wie durch Stadtgarde und Henker. *Fehden und Duelle dürfen nicht ausgetragen werden, Verfeindete haben sich für Kämpfe aufs Land zu begeben oder wählen abgeschiedene Orte wie das Totenfeld im Morgengrauen. *Jeder Einwohner Parlamons ist für Einhaltung verantwortlich =II. Waffenverbot= *Beschränkt Einfuhr und Tragen von Waffen, die l…“) |
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*beim Betreten werden die Waffen von der Stadtgarde eingezogen und können beim Verlassen wieder ausgelöst werden | |||
*Wer eine Waffe in Parlamon transportiert, muss sie wohlverpackt lassen, bis er die Stadt verlässt oder seine Wohnstätte erreicht. | |||
beim Verlassen wieder ausgelöst werden | *Meuchlerwerkzeug ist generell verboten | ||
*Das Waffenverbot ist aufgehoben, wenn die Mauerwachen Alarm blasen, die Zeughäuser Waffen ausgeben und die Bürger zur Stadtverteidigung gerufen werden. | |||
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Version vom 5. Juli 2023, 01:37 Uhr
I. Stadtfriede
- Im Stadtgebiet sind Gewalthandlungen untersagt - außer in Notwehr und mit obrigkeitlichem Mandat wie durch Stadtgarde und Henker.
- Fehden und Duelle dürfen nicht ausgetragen werden, Verfeindete haben sich für Kämpfe aufs Land zu begeben oder wählen abgeschiedene Orte wie das Totenfeld im Morgengrauen.
- Jeder Einwohner Parlamons ist für Einhaltung verantwortlich
II. Waffenverbot
- Beschränkt Einfuhr und Tragen von Waffen, die länger als zwei Spann sind
- Privilegierten ist das Waffentragen erlaubt
- Als privilegiert gelten Adlige , verbriefte Krieger, Elfen dürfen ihren Bogen behalten, verbriefte Magier dürfen den Stab mitbringen, Zwerge Axt oder Hammer, Stadtgardisten und Spießbürger im Dienst, sowie Inhaber einer Dispens.
- beim Betreten werden die Waffen von der Stadtgarde eingezogen und können beim Verlassen wieder ausgelöst werden
- Wer eine Waffe in Parlamon transportiert, muss sie wohlverpackt lassen, bis er die Stadt verlässt oder seine Wohnstätte erreicht.
- Meuchlerwerkzeug ist generell verboten
- Das Waffenverbot ist aufgehoben, wenn die Mauerwachen Alarm blasen, die Zeughäuser Waffen ausgeben und die Bürger zur Stadtverteidigung gerufen werden.