Rat der Freien: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 8. Mai 2023, 23:41 Uhr
Der Rat der Freien besteht aus 16 Personen, die durch Prophezeiung und Weissagung bestimmt werden. Sie müssen unter ihresgleichen als erwachsen gelten und dürfen bei Vereidigung noch nicht im Herbst ihres Lebens stehen. Sollte eine unfreie Person in den Rat der Freien berufen werden, so ist sie ab dem Zeitpunkt der Vereidigung vollumfänglich als freie Person anzusehen. Aus jedem Fürstentum darf nur eine Person, die nicht dem Adel angehört, im Rat der Freien sitzen. Ein neuer Rat wird vereidigt, wenn das letzte prophezeite Mitglied neun Nächte in Parlamon verbracht hat. Jedes Ratsmitglied darf nur einmal während seines Lebens dem Rat angehören und das Amt höchstens für vier Winter bekleiden. Sollte bei Anbruch des vierten Winters der letzte Prophezeite noch nicht gefunden und auf dem Weg nach Parlamon sein, so werden die Ratsmitglieder mit Ablauf des Winters für eine ihrer Amtszeit entsprechende Dauer aus Wehseland verbannt. Danach verwalten die drei ältesten Einwohner Parlamons die Stadt, bis der neue Rat vollzählig ist.