Städtisches Gesetz für Parlamon: Unterschied zwischen den Versionen

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*Beschränkt Einfuhr und Tragen von Waffen, die länger als zwei Spann sind
*Beschränkt Einfuhr und Tragen von Waffen, die länger als zwei Spann sind
*Privilegierten ist das Waffentragen erlaubt
*Privilegierten ist das Waffentragen erlaubt.
:Als privilegiert gelten Adlige , verbriefte Krieger, Elfen dürfen ihren Bogen behalten, verbriefte Magier dürfen den Stab mitbringen, Zwerge Axt oder Hammer, Stadtgardisten und Spießbürger im Dienst, sowie Inhaber einer Dispens.  
:Als privilegiert gelten Adlige, verbriefte Krieger, Stadtgardisten und Spießbürger im Dienst, sowie Inhaber einer Dispens.
:Elfen dürfen ihren Bogen behalten, verbriefte Magier dürfen den Stab mitbringen, Zwerge Axt oder Hammer.
*beim Betreten werden die Waffen von der Stadtgarde eingezogen und können beim Verlassen wieder ausgelöst werden
*Wer eine Waffe in Parlamon transportiert, muss sie wohlverpackt lassen, bis er die Stadt verlässt oder seine Wohnstätte erreicht.
*Meuchlerwerkzeug ist generell verboten
*Das Waffenverbot ist aufgehoben, wenn die Mauerwachen Alarm blasen, die Zeughäuser Waffen ausgeben und die Bürger zur Stadtverteidigung gerufen werden.


Beim Betreten werden die Waffen von der Stadtgarde eingezogen und können
=III. Sperrstunde und Nachtruhe=
beim Verlassen wieder ausgelöst werden.
*Ab zwei Stunden nach Sonnenuntergang darf kein Lärm gemacht werden, Geschäfte und Handel sind abseits von Siryas Licht untersagt.
Nur Finden Turniere in Alt-Gareth statt,
*Wer in der Dunkelheit unterwegs ist, muss eine brennende Laterne mit sich führen, ansonsten gilt er als dunkles Gelichter und kann in Gewahrsam genommen werden.
werden die Beschränkungen für Turnierteilnehmer oft aufgehoben.
 
Um Waffen zum Verkauf einzuführen, muss man
=IV. Brandschutz=
hohe Zölle von 30% des Warenwerts in Kauf nehmen. Das
*Offenes Feuer ist auf der Straße und in vielen Häusern verboten.
Tragen von Waffen in Alt-Gareth ist ebenfalls oben genannten
:Darunter fallen auch Fackeln und der bloße Besitz von Brandpfeilen. Laternen sind erlaubt.
Privilegierten vorbehalten, und auch Stadtgardisten und
*Alle Feuer und Öfen in Werkstätten, Garküchen und auf Festplätzen müssen von städtischen Beamten abgenommen werden.
Spießbürger dürfen nur im Dienst bewaffnet sein. Wer eine
 
Waffe in Alt-Gareth kauft, muss sie wohlverpackt lassen,
=V. Glücksspielverbot=
bis er die Stadt verlässt. Manche Waffen gelten generell als
*Sowohl auf den Straßen, als auch in Häusern ist das Spiel um Geld verboten.
"Meuchlerwerkzeug" (z.B. Meucheldolch, Mengbilar) und
 
schon ihr Besitz ist untersagt. Das Waffenverbot ist aufgehoben,
=VI. Das Badegebot=
wenn die Mauerwachen Alarm blasen, die Zeughäuser
*jeder Besucher und Bewohner Gareths und des Umlands hat sich zweimal im Jahr gründlich zu waschen.
Waffen ausgeben und die Alt-Garether zur Stadtverteidigung
 
gerufen werden.
=VII. Kleiderordnung=
*siehe [[Gesetz-Sammlung für die Königlich-Wehseländischen Herzogtümer und Parlamon#III. Die Gewandordnung|Die Gewandordnung]]
 
=IIX. Bettelverbot=
*Freies Betteln ist untersagt, es werden stattdessen an Bedürftige Bettelmarken für bestimmte Bettelorte ausgegeben. Das Kontingent ist jedoch begrenzt.
*nach Sonnenuntergang ist Bettelei verboten.
 
[[Category: Bücher]]

Aktuelle Version vom 3. Juli 2024, 12:12 Uhr

I. Stadtfriede

  • Im Stadtgebiet sind Gewalthandlungen untersagt - außer in Notwehr und mit obrigkeitlichem Mandat wie durch Stadtgarde und Henker.
  • Fehden und Duelle dürfen nicht ausgetragen werden, Verfeindete haben sich für Kämpfe aufs Land zu begeben oder wählen abgeschiedene Orte wie das Totenfeld im Morgengrauen.
  • Jeder Einwohner Parlamons ist für Einhaltung verantwortlich

II. Waffenverbot

  • Beschränkt Einfuhr und Tragen von Waffen, die länger als zwei Spann sind
  • Privilegierten ist das Waffentragen erlaubt.
Als privilegiert gelten Adlige, verbriefte Krieger, Stadtgardisten und Spießbürger im Dienst, sowie Inhaber einer Dispens.
Elfen dürfen ihren Bogen behalten, verbriefte Magier dürfen den Stab mitbringen, Zwerge Axt oder Hammer.
  • beim Betreten werden die Waffen von der Stadtgarde eingezogen und können beim Verlassen wieder ausgelöst werden
  • Wer eine Waffe in Parlamon transportiert, muss sie wohlverpackt lassen, bis er die Stadt verlässt oder seine Wohnstätte erreicht.
  • Meuchlerwerkzeug ist generell verboten
  • Das Waffenverbot ist aufgehoben, wenn die Mauerwachen Alarm blasen, die Zeughäuser Waffen ausgeben und die Bürger zur Stadtverteidigung gerufen werden.

III. Sperrstunde und Nachtruhe

  • Ab zwei Stunden nach Sonnenuntergang darf kein Lärm gemacht werden, Geschäfte und Handel sind abseits von Siryas Licht untersagt.
  • Wer in der Dunkelheit unterwegs ist, muss eine brennende Laterne mit sich führen, ansonsten gilt er als dunkles Gelichter und kann in Gewahrsam genommen werden.

IV. Brandschutz

  • Offenes Feuer ist auf der Straße und in vielen Häusern verboten.
Darunter fallen auch Fackeln und der bloße Besitz von Brandpfeilen. Laternen sind erlaubt.
  • Alle Feuer und Öfen in Werkstätten, Garküchen und auf Festplätzen müssen von städtischen Beamten abgenommen werden.

V. Glücksspielverbot

  • Sowohl auf den Straßen, als auch in Häusern ist das Spiel um Geld verboten.

VI. Das Badegebot

  • jeder Besucher und Bewohner Gareths und des Umlands hat sich zweimal im Jahr gründlich zu waschen.

VII. Kleiderordnung

IIX. Bettelverbot

  • Freies Betteln ist untersagt, es werden stattdessen an Bedürftige Bettelmarken für bestimmte Bettelorte ausgegeben. Das Kontingent ist jedoch begrenzt.
  • nach Sonnenuntergang ist Bettelei verboten.