Städtisches Strafrecht für Parlamon: Versionsgeschichte

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3. Juli 2024

11. Juli 2023

  • AktuellVorherige 20:2420:24, 11. Jul. 2023‎ Hilfszivi Diskussion Beiträge‎ 5.500 Bytes +5.500 Bytes‎ Die Seite wurde neu angelegt: „Ermahnung: Das Urteil wird an bis zu drei aufeinanderfolgenden Tagen öffentlich per Verruf verkündet oder an den Anschlagtafeln bekanntgegeben. Geldbuße: Übliche Höhe ist ein halbes Monatseinkommen des Verurteilten. Kann oder will der T äter nicht zahlen, wandert er in den Schuldturm oder man behilft sich mit bargeldlosen Vollstreckungsformen, in der Regel Züchtigung und/ oder Pranger. Andersherum kann eine Ehren- oder Leibstrafe auch in eine Geldb…“