Städtisches Gesetz für Parlamon: Versionsgeschichte

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3. Juli 2024

5. Juli 2023

  • AktuellVorherige 01:2901:29, 5. Jul. 2023‎ Hilfszivi Diskussion Beiträge‎ 1.630 Bytes +1.630 Bytes‎ Die Seite wurde neu angelegt: „=I. Stadtfriede= *Im Stadtgebiet sind Gewalthandlungen untersagt - außer in Notwehr und mit obrigkeitlichem Mandat wie durch Stadtgarde und Henker. *Fehden und Duelle dürfen nicht ausgetragen werden, Verfeindete haben sich für Kämpfe aufs Land zu begeben oder wählen abgeschiedene Orte wie das Totenfeld im Morgengrauen. *Jeder Einwohner Parlamons ist für Einhaltung verantwortlich =II. Waffenverbot= *Beschränkt Einfuhr und Tragen von Waffen, die l…“